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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Elektronische Rechnungen
Im Zeitalter des Internets wird in vielen Unternehmen schon mehr Post elektronisch versendet als auf dem herkömmlichen Weg. Auch bei Ausgangsrechnungen bietet sich hier ein Einsparungspotenzial an. Dabei sind aber die Vorschriften einer neuen Verordnung zu beachten. ...mehr

Wann sind Spekulationsgeschäfte steuerpflichtig?
Gewinne von bestimmten Veräußerungsgeschäften – auch „Spekulationsgeschäfte“ genannt – sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung einen bestimmten Zeitraum nicht überschreitet. ...mehr

Erhaltungsaufwendungen bei der Gebäudevermietung: Sofort absetzbar oder über mehrere Jahre zu verteilen?
Umfangreiche Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Gebäudevermietung sind grundsätzlich nicht sofort abzugsfähig, sondern entweder auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes oder auf zehn Jahre verteilt abzusetzen: Diese Aufwendungen werden als Herstellungs- bzw. Instandsetzungsaufwendungen bezeichnet. Demgegenüber stehen Instandhaltungsaufwendungen, welche sofort absetzbar sind. ...mehr

Neue Rechtsansichten der Finanz
Jedes Jahr werden die Einkommensteuerrichtlinien aktualisiert und die neuesten Erkenntnisse des VwGH eingearbeitet. Einige dieser neuen Ansichten haben wir hier für Sie zusammengestellt. ...mehr


Elektronische Rechnungen

Immer häufiger versenden Unternehmen ihre Ausgangsrechnungen auf elektronischem Wege per E-Mail. Meist wird einfach eine PDF-Datei erzeugt und diese als Anhang eines E-Mails dem Empfänger elektronisch zugestellt.

Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes

Aber Achtung, nur elektronische Rechnungen, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen, berechtigen den Empfänger zum Abzug der Vorsteuer.
Das Gesetz fordert, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind.

Elektronische Signatur

Eine Verordnung vom Dezember 2003 normiert nun, dass für die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts jedenfalls eine elektronische Signatur erforderlich ist.
Was ist nun eine elektronische Signatur? Eine elektronische Signatur ist eine Art Unterschrift, die gewährleisten soll, dass die Rechnung tatsächlich von Ihnen ausgestellt und nicht verfälscht wurde. Der Gesetzgeber hat dazu ein eigenes Gesetz (Signaturgesetz) und eine eigene Richtlinie verfasst. Eine elektronische Signatur sind elektronische Daten, die Sie Ihren E-Mails beifügen, damit Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann. In der Praxis bedeutet dies, Sie müssen 

  • sich bei einem Zertifizierungsdienstanbieter eine elektronische Signatur besorgen
  • diese zu Ihrem E-Mail-Programm installieren
  • und Ihre elektronischen Rechnungen in Hinkunft elektronisch unterschreiben

Zuvor ist es natürlich erforderlich, zu prüfen, wie Sie mit Ihrer bestehenden Software Rechnungen elektronisch erstellen können – zu diesem Zweck und zur Installation der elektronischen Signatur wenden Sie sich bitte an Ihren EDV-Berater.
Während in Deutschland eine sichere (oder qualifizierte) elektronische Signatur für den Rechnungsaustausch erforderlich ist, reicht dem österreichischen Fiskus eine einfache Signatur.
Mehr Informationen zur elektronischen Signatur und eine Liste der österreichischen Zertifizierungsdienste finden Sie auch im Internet unter http://www.signatur.rtr.at/index.html.

Elektronischer Datenaustausch

Auch bisher war es schon möglich, per Elektronischem Datenaustausch (EDI) Rechnungen auszutauschen. Diese Möglichkeit wurde meist nur von größeren Unternehmen genutzt. Hier ist es erforderlich, dass zumindest einmal pro Monat eine Zusammenfassende Rechnung übermittelt wird. Diese Zusammenfassende Rechnung musste früher auf Papier und kann nun auch elektronisch signiert übermittelt werden.