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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Zusätzliche Angaben im Lohnkonto rückwirkend ab 1.1.2005
Vor kurzem hat das Finanzministerium eine Lohnkontenverordnung veröffentlicht. Für die Führung der Lohnkonten ergeben sich daraus rückwirkend ab den Lohnzahlungszeiträumen, die nach dem 31.12.2004 enden, folgende Neuerungen: ...mehr

Möglichkeiten zur Auflösung eines Lehrverhältnisses
Alljährlich um die Zeit des Schulschlusses stellt sich für Unternehmer die Frage, ob sie Lehrlinge einstellen sollen. Oft wird davon Abstand genommen, da sich die Auflösung eines Lehrverhältnisses nicht selten als schwierig erweist. ...mehr

Wie viele Tage Urlaub stehen zu?
Zur Urlaubssaison sollten wieder die wichtigsten Urlaubsregelungen in Erinnerung gerufen werden: ...mehr

Verkauf von gebrauchten Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer
Kann der Verkauf von gebrauchten Dienstfahrzeugen an die Arbeitnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen? ...mehr

Geänderte Zuständigkeit der Feststellung einer Behinderung
Seit 1. Jänner 2005 sind folgende Stellen für die Feststellung einer Behinderung (Grad der Behinderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit) für steuerliche Zwecke zuständig: ...mehr

Geplante Gesetzänderungen: Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
Am 7. Juli 2005 hat der Nationalrat das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz in 2. Lesung beschlossen. Erfahrungsgemäß wird der Entwurf auch in dieser Form als Gesetz beschlossen werden. ...mehr


Zusätzliche Angaben im Lohnkonto rückwirkend ab 1.1.2005

Das Finanzamt konnte bisher auf Antrag zulassen, dass steuerfreie Bezüge und nicht steuerbare Leistungen (z.B. Reisekostenvergütungen, Auslagenersätze) nicht in das Lohnkonto aufgenommen werden müssen.
Diese Ausnahmeregelung gilt mit dem In-Kraft-Treten der Lohnkontenverordnung nicht mehr.

Zusätzlich zu den schon bisher notwendigen Angaben treten somit folgende Punkte hinzu:

  • steuerfreie Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten
  • steuerfreie Bezüge von ausländischen Studenten (Ferialpraktikanten)
  • steuerfreie Zuwendungen für die Zukunftssicherung (€ 300,--), steuerfreie Mitarbeiterbeteiligungen
    (€ 1.460,--) und Stock-Options (€ 36.400,--)
  • steuerfreie pauschale Reisekostenvergütungen (Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder); sonstige Reisekosten (z.B. Hotelrechnungen, Bahntickets, Taxirechnungen,...) müssen nicht im Lohnkonto aufscheinen
  • steuerfreie Umzugskostenvergütungen
  • Beitragsleistungen des Arbeitgebers an Pensionskassen

Die mit der Steuerreform 2005 eingeführten Kinderzuschläge zum Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag samt Namen und Versicherungsnummern der betroffenen Kinder sind ebenfalls in das Lohnkonto aufzunehmen.

Bisher mussten bereits folgende Angaben im Lohnkonto erfolgen:

  • Name
  • Versicherungsnummer
  • Wohnsitz
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag laut Antrag des Arbeitnehmers
  • Name und Versicherungsnummer des (Ehe-) Partners, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde
  • Name und Versicherungsnummer des (jüngsten) Kindes, wenn der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde
  • Freibetrag laut Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber

Zu erwartende Sanktionen für die Nichtbefolgung der diesbezüglichen Vorschriften:
Es liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe bis höchstens € 3.625,-- geahndet wird.