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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Auftrags-Forschungsfreibetrag bzw. -prämie für Klein- und Mittelbetriebe
Kleine und mittlere Betriebe haben oft nicht die Möglichkeit, selbst zu forschen, sondern müssen Forschung in Auftrag geben. Seit dem Jahr 2005 wird der Forschungsfreibetrag (FFB) bzw. die Forschungsprämie (FP) auch dem Auftraggeber zuerkannt. ...mehr

Anspruchszinsen beginnen ab 1. Oktober zu laufen
Wurde die Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung für 2005 per 1. Oktober noch nicht bescheidmäßig veranlagt, fallen ab diesem Zeitraum Anspruchszinsen auf die Steuernachzahlung an. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden. ...mehr

Fehlende Angabe der Empfänger-UID
Ab 1.7.2006 ist bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,00 übersteigt, als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die Empfänger-UID anzuführen, wenn der Umsatz für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird. Mit einem Informationsschreiben hat das Bundesfinanzministerium nun die Rechtsfolgen klargestellt, wenn der Unternehmer seine UID-Nummer nicht angibt. ...mehr

Rückwirkende Sozialversicherungsfreiheit der Reisekostenersätze für freie Dienstnehmer
Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, in dem die rückwirkende Wiederherstellung der Sozialversicherungsfreiheit von Reisekostenersätzen für freie Dienstnehmer per 1.1.2005 enthalten ist, wurde vom Nationalrat bereits Ende April beschlossen. ...mehr

Erhöhung der Zwangsstrafen bei Nichtbefolgung der Offenlegung
Die Zwangsstrafen für die Nichtbefolgung der Offenlegungsbestimmungen (Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuchgericht) wurden verschärft. ...mehr


Auftrags-Forschungsfreibetrag bzw. -prämie für Klein- und Mittelbetriebe

Der ursprünglich im Wesentlichen auf technische Erfindungen beschränkte Anwendungsbereich des Forschungsfreibetrages (FFB I) wurde ab 2002 um einen Forschungsfreibetrag (FFB II), der Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten (F&E) im Bereich Dienstleistungen steuerlich fördert, ergänzt.
Mit dem Auftrags-FFB (FFB III), der ab 2005 eingeführt wurde, können Unternehmen F&E-Tätigkeiten nun auch an Institutionen, wie insbesondere Universitäten, vergeben. Unter F&E-Aktivitäten versteht man Forschung und Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird.
Voraussetzung ist ua. ein Element der Neuartigkeit und des wissenschaftlichen Fortschritts.

Höhe des Auftrags-FFB

Mit dieser Neuregelung steht dem Auftraggeber ein Freibetrag in Höhe von 25 % oder eine Forschungsprämie von 8 % zu. Ein Forschungsfreibetrag von 25 % bedeutet, dass 125 % der Forschungsaufwendungen als Steuerabzug zugelassen sind. Die Forschungsprämie bewirkt die Zahlung eines steuerfreien Betrages von 8 % der aufgewendeten Forschungsaufwendungen an den Auftraggeber.
Der Forschungsaufwand ist jedoch mit € 100.000,00 pro Wirtschaftsjahr beschränkt. Es ist keine „doppelte“ Förderung möglich, dh. der Freibetrag (die Freiprämie) steht nur dann zu, wenn die forschende Einrichtung nicht selbst einen Freibetrag (eine Freiprämie) in Anspruch nimmt.

Welche Forschungsaufwendungen sind begünstigt?
  • Löhne und Gehälter für im Bereich F&E Beschäftigte. Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in F&E tätig sind, können nur die anteiligen Aufwendungen herangezogen werden.
  • Unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, soweit sie nachhaltig der Forschung und experimenteller Entwicklung dienen.
  • Finanzierungsaufwendungen, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.
  • Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (zB Kosten des Lohnbüros, soweit sie auf Forschungspersonal entfallen, anteilige Verwaltungskosten, nicht jedoch Vertriebskosten).