Anträge auf Energieabgabenvergütung müssen bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung gestellt werden. Für das Jahr 2000 ist ein Vergütungsantrag somit bis zum 31. 12. 2005 zu stellen. Auch Dienstleistungsbetriebe mit hohem Energieverbrauch sollten den entsprechenden Antrag einbringen, da zu erwarten ist, dass der EuGH die gesetzliche Einschränkung, dass nur Produktionsbetrieben für die Jahre vor 2002 eine Vergütung gewährt wird, als gemeinschaftsrechtswidrig qualifizieren wird.
Selbstverständlich prüfen wir gerne für Sie die Möglichkeit einer Rückvergütung. Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit unseren Beratern in Verbindung.
Energieabgabenvergütung auch für Dienstleistungsbetriebe
Die Rückvergütung steht auf Grund einer Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes nunmehr auch Dienstleistungsunternehmen für die zurückliegenden Jahre bis 2002 zu. Eine Rückvergütung für die Jahre vor 2002 wird auf Grund eines EuGH-Urteils erwartet. ...mehr
Die Rückvergütung steht auf Grund einer Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes nunmehr auch Dienstleistungsunternehmen für die zurückliegenden Jahre bis 2002 zu. Eine Rückvergütung für die Jahre vor 2002 wird auf Grund eines EuGH-Urteils erwartet. ...mehr
Der Dienstleistungsscheck kommt ab 1.1.2006
Der lang diskutierte Dienstleistungsscheck (kurz DLS) wurde nun als Gesetz beschlossen und tritt ab 1.1.2006 in Kraft. Damit sollen kurzfristige Beschäftigungen in Privathaushalten ohne die umfangreichen An- und Abmeldungen ermöglicht werden. ...mehr
Der lang diskutierte Dienstleistungsscheck (kurz DLS) wurde nun als Gesetz beschlossen und tritt ab 1.1.2006 in Kraft. Damit sollen kurzfristige Beschäftigungen in Privathaushalten ohne die umfangreichen An- und Abmeldungen ermöglicht werden. ...mehr
Bindungswirkung von fehlkalkulierten Pauschalpreisen und Kostenvoranschlägen
Grundsätzlich ist zwischen einem Pauschalpreis und einem Kostenvoranschlag zu unterscheiden. Ein Kostenvoranschlag weist - im Gegensatz zum Pauschalpreis - eine detaillierte Aufgliederung der zur Herstellung des Werkes erforderlichen Arbeiten und Materialien mit einer Berechnung ihrer mutmaßlichen Kosten auf. Daran anknüpfend ergeben sich bei einer Fehlkalkulation unterschiedliche Rechtsfolgen. ...mehr
Grundsätzlich ist zwischen einem Pauschalpreis und einem Kostenvoranschlag zu unterscheiden. Ein Kostenvoranschlag weist - im Gegensatz zum Pauschalpreis - eine detaillierte Aufgliederung der zur Herstellung des Werkes erforderlichen Arbeiten und Materialien mit einer Berechnung ihrer mutmaßlichen Kosten auf. Daran anknüpfend ergeben sich bei einer Fehlkalkulation unterschiedliche Rechtsfolgen. ...mehr
Aktuelle Lehrlingsförderung des Arbeitsmarktservice
Das Projekt 06 zur Jugend- und Lehrlingsbeschäftigung wurde nunmehr fixiert und trat mit 1.9.2005 in Kraft. ...mehr
Das Projekt 06 zur Jugend- und Lehrlingsbeschäftigung wurde nunmehr fixiert und trat mit 1.9.2005 in Kraft. ...mehr
Zumutbarer Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist
Der OGH hat vor kurzem festgestellt, dass der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung offene Urlaubsansprüche in einem zumutbaren Ausmaß zu konsumieren hat. ...mehr
Der OGH hat vor kurzem festgestellt, dass der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung offene Urlaubsansprüche in einem zumutbaren Ausmaß zu konsumieren hat. ...mehr
Die Teilpauschalierung – Alternative zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Für nicht buchführende Steuerpflichtige – somit im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – besteht die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln. ...mehr
Für nicht buchführende Steuerpflichtige – somit im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – besteht die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln. ...mehr













