Die Aufhebung bewirkt, dass für alle Wirtschaftsjahre, deren
Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegen, keine
Wertpapierdeckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung
erforderlich ist. Keine Wertpapierdeckung ist demnach erforderlich
Ab 2007 besteht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit, einen Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe von maximal 10 % des Gewinnes (ohne Veräußerungs- und Übergangsgewinne) in Anspruch zu nehmen.
Weitere Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Jahr Investitionen in bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen oder Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen geeignete Wertpapiere sind, angeschafft werden. Die Investition in diese Wertpapiere bleibt möglich (trotz der Gesetzesaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof).
- für das Regelwirtschaftsjahr 2006 und
- für solche abweichenden Wirtschaftsjahre 2005/2006, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegt.
Ab 2007 besteht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit, einen Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe von maximal 10 % des Gewinnes (ohne Veräußerungs- und Übergangsgewinne) in Anspruch zu nehmen.
Weitere Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Jahr Investitionen in bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen oder Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen geeignete Wertpapiere sind, angeschafft werden. Die Investition in diese Wertpapiere bleibt möglich (trotz der Gesetzesaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof).













