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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter und Kunden
Weihnachtsgeschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer sind lohnsteuerfrei. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig. Die korrespondierende Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben. Geschenke an Kunden sind jedoch grundsätzlich ertragsteuer- und umsatzsteuerpflichtig. ...mehr

Was versteht man unter „Liebhaberei“?
Die so genannte „Liebhaberei“ liegt vor, wenn aus einer Tätigkeit mittel- bis langfristig Verluste zu erwarten sind. Steuerlich liegt in diesem Fall eine unbeachtliche Einkunftsquelle vor, somit ist auch ein Verlustausgleich (Saldierung negativer Einkünfte mit positiven Einkünften innerhalb eines Veranlagungszeitraumes) ausgeschlossen. Zufallsgewinne sind aber auch nicht zu versteuern. ...mehr

Wegfall der Wertpapierdeckung von Abfertigungsrückstellungen
Aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 6.10.2006 wurde die Verpflichtung, Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen mittels Wertpapieren zu decken, als verfassungswidrig aufgehoben. ...mehr

Faxrechnungen bleiben bis Ende 2007 zulässig
Vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen können mittels Fernkopierer (Telefax) bis zum Ende des Jahres 2007 übermittelt werden. ...mehr

Zahlungen für Wohnraumschaffung und -sanierung als Sonderausgaben
Stehen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Schaffung oder Sanierung von Wohnraum, sind sie abzugsfähig. Dabei sind jedoch eine Deckelung und eine Einschleifregelung bei der Geltendmachung der Ausgaben zu beachten. ...mehr

Erleichterungen der Losungsermittlung aufgrund der Einzelaufzeichnungspflicht ab 1.1.2007
Für Unternehmer tritt mit 1.1.2007 die Verpflichtung ein, Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln aufzuzeichnen. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen werden jedoch in bestimmten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen. ...mehr


Wegfall der Wertpapierdeckung von Abfertigungsrückstellungen

Die Aufhebung bewirkt, dass für alle Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegen, keine Wertpapierdeckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung erforderlich ist. Keine Wertpapierdeckung ist demnach erforderlich
  • für das Regelwirtschaftsjahr 2006 und
  • für solche abweichenden Wirtschaftsjahre 2005/2006, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegt.
Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung ist geplant. Wir empfehlen daher, die Wertpapiere zur Deckung von Pensionsrückstellungen vorläufig zu behalten.

Ab 2007 besteht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit, einen Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe von maximal 10 % des Gewinnes (ohne Veräußerungs- und Übergangsgewinne) in Anspruch zu nehmen.
Weitere Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Jahr Investitionen in bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen oder Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen geeignete Wertpapiere sind, angeschafft werden. Die Investition in diese Wertpapiere bleibt möglich (trotz der Gesetzesaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof).