zum Inhalt
Mag. (FH) Markus Illmer
Mag. (FH) Markus Illmer
Mag. (FH) Markus Illmer
Mag. (FH) Markus Illmer
Pfeil  HOME
Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
Mag. (FH) Markus Illmer
Mag. (FH) Markus Illmer
Mag. (FH) Markus Illmer
Steuernews Archiv ('04 - '06)
Flutkatastrophe: Spenden von Unternehmen sind abzugsfähig und Gebührenbefreiung für Dokumente
Geld- oder Sachspenden von Unternehmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Asien sind von der steuerlichen Abzugsfähigkeit umfasst. Weiters wurden die Finanzämter angewiesen, keine Gebühren für die Ausstellung bestimmter Dokumente, die im Zusammenhang mit der Katastrophe stehen, einzuheben. ...mehr

Was gehört zu den Betriebsausgaben?
Grundsätzlich ist keine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, und kürzen den Gewinn. Eine Überprüfung unter dem Aspekt der Notwendigkeit und Angemessenheit ist grundsätzlich nicht vorzunehmen, auch unzweckmäßige oder vermeidbare Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb sind grundsätzlich abzugsfähig. ...mehr

Erhöhung der Angemessenheitsgrenze bei PKWs ab 2005 auf € 40.000,--
Aufwendungen für PKWs werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze (auch „Luxustangente“ genannt) für Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe von PKWs wird ab 2005 auf € 40.000,-- (bisher € 34.000,--) erhöht. Die monatliche Höchstgrenze des Sachbezugswertes‚ für die PKW-Privatnutzung wird ab 2005 auf € 600,-- (bisher € 510,--) erhöht. ...mehr

Antiquitäten im Steuerrecht
Eine Betriebsausgabe, die ausschließlich oder überwiegend betrieblich veranlasst ist, wird grundsätzlich nicht auf ihre Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit überprüft. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind unter anderem auch Antiquitäten. ...mehr

Was ist das Kinderbetreuungsgeld?
Für Geburten ab 1. Jänner 2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld (KBG) das bisherige Karenzgeld. Das KBG ist eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung gewährt wird. ...mehr

Herabsetzung der KöSt-Vorauszahlungen beantragen – bereits jetzt von der Senkung des KöSt-Satzes profitieren
Ab 2005 sinkt der Körperschaftsteuersatz von bisher 34 % auf 25 %. Bei einem gleich bleibenden oder besseren steuerlichen Ergebnis als 2003 wird diese Steuersatzsenkung bei vielen Steuerpflichtigen zu einem Guthaben bei der KöSt-Veranlagung für 2005 führen. Um auf dieses Guthaben nicht bis zur Veranlagung zu warten, kann ein Antrag auf Herabsetzung der KöSt-Vorauszahlung für 2005 sinnvoll sein. ...mehr


Flutkatastrophe: Spenden von Unternehmen sind abzugsfähig und Gebührenbefreiung für Dokumente

Neben den bis 2001 in der Verwaltungspraxis anerkannten Sachspenden aus dem Waren- und Produktsortiment des Unternehmers sind ab der Veranlagung 2002 auch werbewirksame Geldspenden und werbewirksame Sachspenden anderer Art (zB von einem Kraftfahrzeugunternehmen zugekaufte und gespendete Kühlschränke), die im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen geleistet werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Angemessenheitsprüfung ist hinsichtlich werbewirksamer Katastrophenspenden nicht vorzunehmen.
Werbewirksamkeit der Zuwendungen (Spenden) ist ua. gegeben:

  • bei medialer Berichterstattung über die Zuwendung (Tageszeitung, Wochenzeitung, Lokalpresse, Branchenzeitschrift, Fernsehen und Hörfunk),
  • in Kunden- und Klientenschreiben (regelmäßige Schreiben dieser Art oder bei bestimmten Anlässen, zB Weihnachtsschreiben),
  • bei Spendenhinweisen auf Werbeplakaten, in Auslagen (Schaufenstern), an der Kundenkasse eines Unternehmers,
  • bei Anbringen eines für Kunden sichtbaren Aufklebers im Geschäftsraum (Kanzlei, Ordination) oder auf einem Firmen-PKW,
  • im Rahmen der Eigenwerbung des Unternehmers, bspw. wenn dieser in einer (gegebenenfalls auch andere Werbeaussagen betreffenden) Werbeeinschaltung auf seine Spendenleistung hinweist,
  • bei einem Spendenhinweis auf der Homepage eines Unternehmers.
  • Abzugsfähig sind auch werbewirksame Katastrophenspenden an Hilfsorganisationen oder Gemeinden, Direktspenden an Familien oder Einzelpersonen sowie Direktspenden an Arbeitnehmer des Unternehmers.

Beim Empfänger der Spende (katastrophenbetroffene Privatperson, Unternehmer oder Arbeitnehmer eines Unternehmers) liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor.

Weiters wurden die Finanzämter angewiesen, keine Gebühren für die nachfolgenden Schriften einzuheben:

  • notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine),
  • für die Schadensfeststellung, -abwicklung und -bereinigung ausgestellte oder vorgelegte Schriften.
    Für die Gebührenbefreiung ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen bzw. es ist glaubhaft zu machen, dass man sich in einem von der Flutwelle betroffenen Gebiet aufgehalten hat.