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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Neues Gesetz zur Förderung von Klein- und Mittelunternehmen
Der Nationalrat hat am 23. Mai 2006 das KMU (Klein- und Mittelunternehmen) -Förderungsgesetz 2006 beschlossen, das ab der Veranlagung 2007 in Kraft tritt. ...mehr

Neuregulierung der Rechtsformen und der Rechnungslegungspflicht ab 2007
Das Unternehmensgesetzbuch (UGB), welches das Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich ab 1. Jänner 2007 ablöst, regelt unter anderem die Rechtsformen und die Rechnungslegungspflicht neu. Da das Einkommensteuergesetz an das bisherige HGB anknüpft, wurde dieses vor kurzem mittels Strukturanpassungsgesetz 2006 mit dem UGB in Übereinstimmung gebracht. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Änderungen bei den jeweiligen Rechtsformen. ...mehr

KFZ - Ummeldungen im Rahmen einer Umgründung sind gebührenfrei
Bei Unternehmensumgründungen, die nach dem Umgründungssteuergesetz abgewickelt werden, ist keine gebührenpflichtige Ab- und Neuanmeldung der auf die jeweiligen Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge vorzunehmen. ...mehr

Mindestkörperschaftsteuer für unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften
Die neue Mindestkörperschaftsteuer für unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften ist auf Zeiträume nach dem 31. Jänner 2006 anzuwenden. ...mehr

Feststellung des PKW-Sachbezuges bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer und Dienstnehmer
Benutzt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmen-PKW, hat er wie ein Dienstnehmer einen Sachbezug zu versteuern und der Sozialversicherung zu unterwerfen. Wesentlich beteiligte Gesellschafter und Dienstnehmer stellen jedoch auf unterschiedliche Arten die Höhe des Sachbezuges fest. ...mehr


Neues Gesetz zur Förderung von Klein- und Mittelunternehmen

Freibetrag für investierte Gewinne
Ein Gewinnanteil von maximal 10 % ist dann steuerbefreit, wenn
  • der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
  • der Gewinn mittels E-A-Rechnung ermittelt wird, und
  • dieser Freibetrag die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der in diesem Jahr angeschafften bzw. hergestellten begünstigten Wirtschaftsgüter nicht übersteigt.

Weitere Deckelung: Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 100.000,00 geltend gemacht werden.

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind:

  • Abnutzbare körperliche Anlagegüter, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zumindest vier Jahren haben. Ausgenommen davon sind insbesondere Gebäude, PKW, geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden, und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Scheidet das Anlagegut innerhalb von vier Jahren (Behaltefrist) aus dem Betriebsvermögen aus oder wird es in eine Betriebsstäte außerhalb des EU/EWR-Raumes verbracht, ist der darauf entfallende Freibetrag im Jahr des Ausscheidens bzw. Verbringens gewinnerhöhend anzusetzen (Nachversteuerung).
  • Wertpapiere, die für die Deckung des Sozialkapitals geeignet sind. Es gilt hier ebenfalls eine Behaltefrist von vier Jahren. Es kann jedoch im Jahr des Ausscheidens ein begünstigtes Wirtschaftsgut nachbeschafft werden. Dadurch kann eine Nachversteuerung vermieden werden.
Bei Mitunternehmerschaften (OHG, KG, OEG, KEG, unechte stille Gesellschaft) wird der sich ergebende Freibetrag den Gesellschaftern anteilig entsprechend ihrer Gewinnbeteiligungsquote zugeordnet. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, so verfällt der zurechenbare Gewinnanteil. Die planmäßige (normale) Abschreibung kann
zusätzlich zum Freibetrag geltend gemacht werden.

Dreijähriger Verlustvortrag

E-A-Rechner haben die Möglichkeit, Verluste der vorangegangenen drei Jahre vorzutragen.

Ausdehnung der Kleinunternehmergrenze
Die für die Umsatzsteuerbefreiung von Kleinunternehmern geltende Jahresumsatzgrenze wird von € 22.000,00 auf € 30.000,00 angehoben.