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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Ausblicke auf die Steuerreform 2005 - Neue Gruppenbesteuerung für GmbHs und AGs
Die neue Steuerreform ersetzt die bisherige Organschaft durch eine neue „Gruppenbesteuerung“. Zweck dieser Regelung ist eine Verlustverrechungsmöglichkeit zwischen zwei oder mehreren Körperschaften (insbesondere GmbHs und AGs). Für diesen steuerlichen Zweck zusammengefasste Körperschaften werden nach der alten Regelung als Organschaft, nach der neuen als Gruppe bezeichnet. Die Neuregelung bietet einerseits einen erleichterten Zugang zur Gruppe, andererseits ermöglicht sie neben der vereinfachten Verlustverrechnung zwischen inländischen Körperschaften nunmehr auch eine Verlustverrechnung über die Grenzen, die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen und eine Firmenwertabschreibung für erworbenen Beteiligungen beim share deal. ...mehr

Die Umsatzsteuer bei der Grundstücks- und Gebäudevermietung
Die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden ist umsatzsteuerlich von vielen Besonderheiten geprägt. Im folgenden haben wir Ihnen daher einen überblicksmäßigen Leitfaden über die Steuersätze und Sonderbestimmungen zusammengestellt. ...mehr

Sind die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig?
Viele – zumeist kleinere – Unternehmen verwenden für die Ausübung ihrer Tätigkeit ein Zimmer, das Teil ihrer privaten Wohnung ist. Das Steuerrecht spricht von einem „im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer“. ...mehr

Steueramnestie wird nicht beschlossen
Die in der Regierungsvorlage zur Steuerreform 2005 vorgesehen Steueramnestie wird – nach regierungsinterner Kritik - nun doch nicht beschlossen. ...mehr

Die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag
Hinsichtlich der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag stellt sich immer wieder die Frage, ob das von der Krankenkasse bezahlte Wochengeld und das Kinderbetreuungsgeld für die Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen werden. ...mehr


Ausblicke auf die Steuerreform 2005 - Neue Gruppenbesteuerung für GmbHs und AGs

Erleichterte Gruppenbildung

Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Gruppenbesteuerung ist lediglich der sogenannte Gruppenantrag der darin genannten Gruppenmitglieder.

Gruppenmitgliedschaft

Voraussetzung für die Mitgliedschaft zur Gruppe ist nur noch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung am Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital von mehr als 50%. Diese 50%-Grenze kann auch durch das Zusammenrechnen einer unmittelbaren und einer oder mehrere mittelbaren Beteiligungen über ein anderes   oder mehreren Gruppenmitgliedern erreicht werden. Auch bestimmte Körperschaften des EU- und EWR-Raumes können in die Gruppe einbezogen werden. Diese 50%ige finanzielle Verbindung muss über das gesamte Wirtschaftjahr bestehen. Die steuerliche Rückwirkung des Umgründungssteuergesetzes gilt auch hier. Weitere Möglichkeit der Gruppenmitgliedschaft: Mehrmüttergruppen durch Syndikatsbildung, wobei ein Partner zu mindestens 40% und die anderen zu mindestens 15% an der Tochter beteiligt sind.

Gruppenantrag

Die Gruppenbesteuerung erstreckt sich auf den Gruppenträger und die Gruppenmitglieder, die im schriftlichen Gruppenantrag genannt sind. Der Antrag ist vor Ablauf des Wirtschaftsjahres jeder teilnehmenden Körperschaft zu unterfertigen und vom Gruppenträger innerhalb eines Monats an sein Körperschaftssteuer-Finanzamt zu stellen. Die einzelnen Körperschaften haben ihrem Finanzamt die Gruppenbesteuerung lediglich mitzuteilen.

Vorteile der neuen Gruppenbesteuerung gegenüber der alte Organschaftsregelung

  • Verlustverrechnung über die Grenzen bei unmittelbar angebundenen ausländischen Gesellschaften wird möglich
  • Fremdfinanzierungszinsen für den Erwerb von in- und ausländischen Kapitalanteilen  sind abzugsfähig
  • Firmenwertabschreibung beim share deal nunmehr möglich, somit ist eine Gleichstellung zum asset deal erreicht