| Prüfungsankündigung | Die Ankündigung der AP, die tunlichst eine Woche vor Prüfungsbeginn zu erfolgen hat, kann entweder beim Abgabenpflichtigen oder bei seinem steuerlichen Vertreter erfolgen. Aus der Sicht des Betriebsprüfers erscheint die Anmeldung bei Ihnen günstiger als bei uns, weil eine Terminvereinbarung und die Anforderung der bereitzustellenden Unterlagen direkt bei Ihnen erfolgen können. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prüfungstermin | Sind alle erforderlichen Personen (Steuerberater, Leiter des Rechnungswesens, ev. Leiter der EDV) verfügbar? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prüfungsanordnung | Sind in der Prüfungsanordnung Angaben zu Prüfungszeitraum, sachlichem Prüfungsumfang, Prüfungstermin und der Name des Prüfers enthalten? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ort der Prüfung | Ort der AP ist primär der Betrieb. Es sollte dem Prüfer möglichst ein separater, abschließbarer Raum zur Verfügung gestellt werden. Sollte es am geeigneten Raum fehlen, bietet das Büro des Steuerberaters eine geeignete Alternative. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schwachstellenanalyse | Wo ergeben sich unplausible Sachverhalte und welche Argumente stehen dafür zur Verfügung? Sind bei Verträgen alle Formerfordernisse, vor allem bei Vereinbarungen zwischen Familienangehörigen die Schriftlichkeit, erfüllt? Wenn bereits innerhalb der letzten Jahre eine Betriebsprüfung stattgefunden hat – was wurde festgestellt? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Organisation während der Prüfung | Wer soll dem Prüfer als Auskunftsperson zur Verfügung stehen? Alle Betriebsangehörigen sollten von der Betriebsprüfung verständigt und angewiesen werden, dass keine Befugnis besteht, ohne Rücksprache mit der Auskunftsperson bzw. dem Steuerberater, dem Prüfer Auskünfte zu erteilen. Wie erhält der Prüfer Zugang zu den Belegen und sonstigen Unterlagen? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorzubereitende Unterlagen |
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| Schlussbesprechung | Diese bildet den formalen Abschluss des Prüfungsverfahrens und dient der Erörterung des Prüfungsergebnisses sowie der Wahrung des Parteiengehörs. Dazu sind jedenfalls der Abgabenpflichtige und sein steuerlicher Vertreter zu laden. Der Ort der Schlussbesprechung wird vom Leiter der Amtshandlung bestimmt und ist in der Regel der Betrieb bzw. die Kanzlei des Steuerberaters, kann aber auch das Finanzamt sein. |
Checkliste zur Außenprüfung
Die Außenprüfung (AP), wie auch schon die „alte“ Bezeichnung Buch- und Betriebsprüfung klarstellte, überprüft nicht nur die Buchhaltung, sondern vor allem den Betrieb und seine inneren Abläufe. Ziel der Außenprüfung ist es, die wirtschaftlichen Vorgänge so weit wie möglich zu erheben, um mit den gewonnenen Erkenntnissen die Buchhaltung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Die nachfolgende Checkliste soll das Grundkonzept des Prüfungsablaufes überblicksmäßig und in kurzgefaßter Form darstellen, auf Detailprobleme wurde verzichtet. ...mehr
Die Außenprüfung (AP), wie auch schon die „alte“ Bezeichnung Buch- und Betriebsprüfung klarstellte, überprüft nicht nur die Buchhaltung, sondern vor allem den Betrieb und seine inneren Abläufe. Ziel der Außenprüfung ist es, die wirtschaftlichen Vorgänge so weit wie möglich zu erheben, um mit den gewonnenen Erkenntnissen die Buchhaltung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Die nachfolgende Checkliste soll das Grundkonzept des Prüfungsablaufes überblicksmäßig und in kurzgefaßter Form darstellen, auf Detailprobleme wurde verzichtet. ...mehr
Getränkesteuerrückvergütung im Gastgewerbe: Neue Verunsicherung auf Grund des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Das Urteil des EuGH vom 10.3.2005 hat überraschend in einem Steuerstreit mit der Stadt Frankfurt am Main (Deutschland) eine Getränkesteuer auf alkoholische Getränke, die im Gastgewerbe ausgeschenkt werden, als zulässig erklärt. ...mehr
Das Urteil des EuGH vom 10.3.2005 hat überraschend in einem Steuerstreit mit der Stadt Frankfurt am Main (Deutschland) eine Getränkesteuer auf alkoholische Getränke, die im Gastgewerbe ausgeschenkt werden, als zulässig erklärt. ...mehr
Zulässigkeit des Faxverkehrs mit dem Finanzamt
Für die Abwicklung des Schriftverkehrs zwischen Abgabenbehörden und Bürgern mittels Telefax gilt Folgendes: Während Zustellungen per Fax von der Behörde zum Bürger allgemein rechtsunwirksam sind, sind solche vom Bürger zur Behörde zumindest teilweise rechtlich zulässig. ...mehr
Für die Abwicklung des Schriftverkehrs zwischen Abgabenbehörden und Bürgern mittels Telefax gilt Folgendes: Während Zustellungen per Fax von der Behörde zum Bürger allgemein rechtsunwirksam sind, sind solche vom Bürger zur Behörde zumindest teilweise rechtlich zulässig. ...mehr
Haftet der „Scheingeschäftsführer“ einer GmbH für die Abgabenschulden der GmbH?
Wer haftet für die Abgabenschulden einer GmbH, wenn der Geschäftsführer nur „pro forma“ - als „Scheingeschäftsführer“ - eingesetzt wurde und die Geschäftsführungsagenden faktisch von einer anderen Person ausgeübt wurden? ...mehr
Wer haftet für die Abgabenschulden einer GmbH, wenn der Geschäftsführer nur „pro forma“ - als „Scheingeschäftsführer“ - eingesetzt wurde und die Geschäftsführungsagenden faktisch von einer anderen Person ausgeübt wurden? ...mehr













