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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Neue Pauschalierung ab 2005 geplant
Neben den Gewinnermittlungen Bilanzierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermöglicht das Steuerrecht zur Zeit schon mehrere Formen von pauschalen Gewinnermittlungen. Einige dieser Pauscha-lierungen sollen mit der Steuerreform 2005 nun zu einer neuen Pauschalierung zusammengefasst werden. ...mehr

Besteuerung ausländischer Kapitalerträge 25 %-iger Steuerabzug ab 1. April 2004
Ab 1. April 2004 erfolgt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Kapitalerträgen mit dem Abzug der 25 %-igen Kapitalertragsteuer, wenn die Erträge durch eine inländische auszahlende Stelle ausbezahlt werden. ...mehr

Wieder 100 % Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen
Seit 1995 war nur der halbe Vorsteuerabzug bei Bewirtung von Geschäftsfreunden möglich. Ab Februar soll nun wieder 100 % Vorsteuerabzug möglich sein. Die Finanz reagiert damit auf Urteile beim Europäischen Gerichtshof und ändert die Umsatzsteuerrichtlinien. ...mehr

Die Sozialversicherung der "Selbstständigen" – die GSVG
Beim Start in die Selbstständigkeit wechseln viele Unternehmensgründer von der ASVG- in die GSVG-Versicherungspflicht (gewerbliche Sozialversicherung). Für Inhaber eines Gewerbescheins ergeben sich daher folgende Konsequenzen... ...mehr

Steuerfreiheit von Essensbons wird bis auf weiteres beibehalten
Essensbons sind weiterhin bis zu € 4,40 pro Arbeitstag lohnsteuerfrei, auch wenn die Mahlzeiten außerhalb des Arbeitsplatzes eingenommen werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die abgegebenen Speisen nicht nach Hause mitgenommen werden können. Für Essensbons bis zu einem Wert von € 1,10 pro Arbeitstag entfällt diese Einschränkung. ...mehr


Neue Pauschalierung ab 2005 geplant

Wegfall bestehender Pauschalierungen

Die bestehenden Pauschalierungen für Gastgewerbe, Lebensmittelhandel, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler, Schriftsteller und Sportler können letztmalig für das Veranlagungsjahr 2004 verwendet werden.

Durchschnittsgewinn und durchschnittliche Vorsteuern

Die neue Pauschalierung ermittelt den Durchschnittsgewinn der Wirtschaftsjahre 2001, 2002 und 2003 (ein allfälliger Verlust bleibt außer Ansatz). Der Pauschalierungsgewinn 2005 ist dieser ermittelte Durchschnittsgewinn plus 5 %, mindestens jedoch € 15.000,–. Für die Jahre 2006, 2007 und 2008 ist es der jeweils um 5 % erhöhte Vorjahresgewinn. Ähnliches gilt im Bereich der Umsatzsteuer: Umsätze und Umsatzsteuer müssen genau ermittelt werden. Die Vorsteuer kann jedoch pauschal ermittelt werden: Wie für die Einkommensteuer wird auch hier der Durchschnitt der Vorsteuern aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 errechnet. Für das Jahr 2005 wird wieder dieser Durchschnittswert plus 5 %, für die Jahre 2006, 2007 und 2008 der jeweils um 5 % erhöhte Vorjahreswert herangezogen.

Voraussetzungen

Für die Anwendung dieser Pauschalierung gelten folgende Voraussetzungen:

  • es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch freiwillig keine Bücher geführt
  • in den Jahren 2001, 2002 und 2003 wurde die Betätigung während des gesamten Wirtschaftsjahres ausgeübt und es ergab sich in mindestens 2 Jahren ein Gewinn 
  • die Einnahmen dürfen im Vergleich zum Durchschnitt nur in einem bestimmten Rahmen steigen
    (2005 um nicht mehr als 25 %, 2006 um nicht mehr als 50 %, 2007 um nicht mehr als 75 %, 2008 um nicht mehr als 100 % im Vergleich zu den Einnahmen im Durchschnittszeitraum).

Aufzeichnungen

Unternehmen, die diese Pauschalierung in Anspruch nehmen, müssen für Steuerzwecke nur die Einnahmen aufzeichnen und ein vereinfachtes Wareneingangsbuch führen. Es empfiehlt sich jedoch unbedingt, bestimmte Aufzeichnungen dennoch zu führen, um einen Vorteilhaftig-keitsvergleich jedes Jahr zu ermöglichen. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass es für Bankfinanzierungen sehr nachteilig sein kann, kein ausreichendes Zahlenmaterial für ein Rating nach Basel II zur Verfügung stellen zu können. Zuletzt sei nochmals darauf hingewiesen, dass dies ein Teil der Steuerreform 2005 ist und nur als Gesetzesentwurf vorliegt.