Wegfall bestehender Pauschalierungen
Die bestehenden Pauschalierungen für Gastgewerbe, Lebensmittelhandel, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler, Schriftsteller und Sportler können letztmalig für das Veranlagungsjahr 2004 verwendet werden.
Durchschnittsgewinn und durchschnittliche Vorsteuern
Die neue Pauschalierung ermittelt den Durchschnittsgewinn der Wirtschaftsjahre 2001, 2002 und 2003 (ein allfälliger Verlust bleibt außer Ansatz). Der Pauschalierungsgewinn 2005 ist dieser ermittelte Durchschnittsgewinn plus 5 %, mindestens jedoch € 15.000,–. Für die Jahre 2006, 2007 und 2008 ist es der jeweils um 5 % erhöhte Vorjahresgewinn. Ähnliches gilt im Bereich der Umsatzsteuer: Umsätze und Umsatzsteuer müssen genau ermittelt werden. Die Vorsteuer kann jedoch pauschal ermittelt werden: Wie für die Einkommensteuer wird auch hier der Durchschnitt der Vorsteuern aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 errechnet. Für das Jahr 2005 wird wieder dieser Durchschnittswert plus 5 %, für die Jahre 2006, 2007 und 2008 der jeweils um 5 % erhöhte Vorjahreswert herangezogen.
Voraussetzungen
Für die Anwendung dieser Pauschalierung gelten folgende Voraussetzungen:
- es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch freiwillig keine Bücher geführt
- in den Jahren 2001, 2002 und 2003 wurde die Betätigung während des gesamten Wirtschaftsjahres ausgeübt und es ergab sich in mindestens 2 Jahren ein Gewinn
- die Einnahmen dürfen im Vergleich zum Durchschnitt nur in einem bestimmten Rahmen steigen
(2005 um nicht mehr als 25 %, 2006 um nicht mehr als 50 %, 2007 um nicht mehr als 75 %, 2008 um nicht mehr als 100 % im Vergleich zu den Einnahmen im Durchschnittszeitraum).
Aufzeichnungen
Unternehmen, die diese Pauschalierung in Anspruch nehmen, müssen für Steuerzwecke nur die Einnahmen aufzeichnen und ein vereinfachtes Wareneingangsbuch führen. Es empfiehlt sich jedoch unbedingt, bestimmte Aufzeichnungen dennoch zu führen, um einen Vorteilhaftig-keitsvergleich jedes Jahr zu ermöglichen. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass es für Bankfinanzierungen sehr nachteilig sein kann, kein ausreichendes Zahlenmaterial für ein Rating nach Basel II zur Verfügung stellen zu können. Zuletzt sei nochmals darauf hingewiesen, dass dies ein Teil der Steuerreform 2005 ist und nur als Gesetzesentwurf vorliegt.













