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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Schneemassen und dadurch verursachte Schäden im Winter 2005/2006
Für Schäden, die aufgrund der großen Schneemengen dieses Winters auftreten, gilt nach Ansicht des BMF Folgendes: ...mehr

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern – aktualisierte Lohnsteuerrichtlinien
Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist nur bei Arbeitnehmern und bei Vorliegen sämtlicher nachstehend genannter Voraussetzungen gegeben: ...mehr

Der Fruchtgenuss
Das Fruchtgenussrecht ist „das Recht, eine fremde Sache, unter Schonung der Substanz, zu genießen“. Der Fruchtnießer (=Fruchtgenussberechtigte) hat das Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch außergewöhnlichen, Ertrag. Diese Konstruktion findet sich vor allem bei Übergaben von Liegenschaften. ...mehr

Verkürzung der Meldefristen im Sozialversicherungsrecht – Pilotprojekt Burgenland
Derzeit muss der Dienstgeber einen bei ihm beschäftigten Dienstnehmer unverzüglich oder innerhalb der durch die Satzung einer Gebietskrankenkasse erstreckten Frist von sieben Tagen zur Sozialversicherung anmelden. Geplant ist die Anmeldung spätestens mit Arbeitsantritt. ...mehr

Was ist Ihr Unternehmen wert?
Es gibt verschiedene Methoden der Unternehmensbewertung. Welche der Methoden gewählt wird, hängt vor allem von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist, von der Unternehmensgröße und dem Bewertungsanlass (zB Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, Ein- und Austritte von Gesellschaftern, Umgründungsfälle). ...mehr

Die Arbeitnehmerveranlagung
Die Lohnbesteuerung wird für den einzelnen Lohnzahlungszeitraum zunächst so vorgenommen, als wären die jeweiligen Verhältnisse im ganzen Kalenderjahr gegeben. Durch die „Arbeitnehmerveranlagung“ wird nachträglich eine Besteuerung entsprechend der für das gesamte Kalenderjahr festgestellten Steuerbemessungsgrundlage herbeigeführt. ...mehr


Schneemassen und dadurch verursachte Schäden im Winter 2005/2006

  • Die vorzeitige Abschreibung ist nicht anwendbar (gilt nur für Hochwasserschäden des Sommers 2005).
  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr grundsätzlich nicht mehr erlassen. Ist ein Steuerpflichtiger von Katastrophenschäden betroffen, kann ein Antrag auf eine Änderung der Vorauszahlung bis zum 31. Oktober gestellt werden. Überdimensionierte Schneefälle und dadurch verursachte Schäden sind als Katastrophenschäden anzusehen.
  • Katastrophenschäden gelten als außergewöhnliche Belastungen.