1. Gewinnverlagerung insbesondere bei Körperschaften in das nächste Jahr
Der Gewinnverlagerung in das Jahr 2005 kommt bei Körperschaften zum diesmaligen Jahreswechsel besondere Bedeutung zu. Denn der Gewinn des nächsten Jahres wird nur mit 25 % KöSt statt mit 34% versteuert (dazu Ausführliches in der Juli-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
2. Keine Fertigstellung bei halbfertigen Arbeiten
Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei halb fertigen Arbeiten ist der Zeitpunkt der Fertigstellung. Daher diese erst am Beginn 2005 fertig stellen. Genaue Dokumentation der Fertigstellung für das Finanzamt (dazu Ausführliches in der Juli-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
3. Keine Auslieferung von Erzeugnissen
Bei selbst erstellten Produkten ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung jener der Auslieferung. Daher mit Abnehmern die Auslieferung für den Jahresbeginn 2005 vereinbaren (dazu Ausführliches in der Juli-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
4. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter € 400,-- können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für 2005 geplant ist (dazu Ausführliches in der Juli-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
5. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2004, steht eine Halbjahres-Afa zu (dazu Ausführliches in der Juli-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
6. Sonstige Aufwände wie Instandhaltung und Servicearbeiten noch im Jahr 2004 tätigen
(dazu Ausführliches in der Juli-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
7. Begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen
Entnahmestrategie für Ende 2004 und 2005 festlegen. Vermeidung einer Nachversteuerung bei Eigenkapitalabbau (= Entnahmen abzüglich betriebsnotwendiger Einlagen übersteigen den Gewinn).
8. 10%ige Investitionszuwachsprämie läuft am 31.12.2004 aus
Anschaffung von prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern noch in das Jahr 2004 vorziehen, wenn die Anlagenzugänge 2004 den Durchschnitt der Anlagenzugänge der letzten drei Jahre übersteigen. Die Prämie beträgt 10% des übersteigenden Betrages.
Prämienbegünstigt sind: Investitionen in ungebrauchte körperliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter (neue Maschinen, Büroeinrichtung, Lagerausstattung, EDV, LKW, usw.).
Nicht prämienbegünstigt sind: Grund und Boden, geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn diese im Jahr des Zuganges abgesetzt werden, PKW (dazu Ausführliches in der August-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
9. Katastrophenbedingte vorzeitige Abschreibung läuft am 31.12.2004 aus
Gebäudeinvestitionen in der Höhe von (=idHv.) 12 %, sonstige Wirtschaftsgüter idHv. 20 % (dazu Ausführliches in der August-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
10. Katastrophenbedingte Sonderprämie läuft am 31.12.2004 aus
Gebäudeaufwendungen idHv. 5 %, sonstige Wirtschaftsgüter idHv. 10 % (dazu Ausführliches in der August-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
11. Wegfall der Übertragung stiller Reserven bei Körperschaften
Ab 1.1.2005 haben Körperschaften (z.B. GmbHs und AGs) keine Möglichkeit der Übertragung der aufgedeckten stillen Reserven. Bei einer Mitunternehmerschaft, an der eine Körperschaft beteiligt ist, sind die stillen Reserven, die anteilig auf diese Körperschaft entfallen, nicht übertragbar. Es ist zu überprüfen, ob die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Veräußerung für 2005 geplant ist, nicht schon bis zum 31.12.2004 vorgezogen werden sollte, wenn eine Übertragung der stillen Reserven geplant ist. (zu den Voraussetzungen, wie etwa 7-Jahres-Behaltefrist (Ausführliches in der Oktober-Ausgabe 2004, im News-Archiv).
12. Steuerfreie Weihnachtsgeschenke
Weihnachtsgeschenke bis maximal € 186,-- pro Arbeitnehmer sind lohnsteuerfrei. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig. Warengutscheine und Goldmünzen können auch steuerfrei geschenkt werden. Die korrespondierende Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben.
13. Angemessene Kosten von Betriebsveranstaltungen
Ein gesamter Jahresbetrag pro Arbeitnehmer von € 365,-- für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist lohnsteuerfrei. Bei der betrieblichen Weihnachtsfeier ist daran zu denken, dass alle Betriebsveranstaltungen des Jahres zusammengerechnet werden. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig.
Die korrespondierende Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben.
14. Disposition der Steuerlast durch Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Steuern Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen durch Bezahlung von Betriebsausgaben noch vor dem 31.12.2004 und/oder Rechnungslegung an Ihre Kunden erst am 31.12.2004. Zu beachten ist jedoch die zehntägige Zurechnungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben. Diese sind dem Geschäftsjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
15. Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2001 bei Mehrfachversicherung
Wer im Jahr 2001 infolge Mehrfachversicherung (z.B. zwei Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Krankenversicherungs- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2004 rückerstatten lassen (11,4% Pensionsversicherung, 4% Krankenversicherung, bezogen auf die Überschreitungsbeträge). (siehe Artikel „Mehrfache Sozialversicherung“)













