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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Steuernews Archiv ('04 - '06)
Welche Arbeitsmarkt-Förderungen sind steuerfrei ohne Aufwandskürzung?
Steuerfreie öffentliche Förderungen kürzen in manchen Fällen die damit im Zusammenhang stehenden Lohnaufwände. Teilweise sind diese Förderungen echt steuerbefreit, ohne dass der Lohnaufwand vermindert wird. ...mehr

Sozialversicherungsrecht - Neue Mitversicherung von Lebensgefährten
Für die Mitversicherung von Lebensgefährten traten ab 1.8.2006 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Für alle, die aktuell schon beim Lebensgefährten mitversichert sind, ändert sich nichts, solange sich der „maßgebliche Sachverhalt“ nicht ändert. ...mehr

Steuerbegünstigte Pensions-Investmentfonds
Durch die Steuerreform 2000 wurden so genannte Pensions-Investmentfonds steuerbegünstigt. Dabei handelt es sich um inländische Investmentfonds, die besonderen Veranlagungsvorschriften, Ausgabe- und Rückgabebeschränkungen unterliegen und als thesaurierende Fonds ausgestaltet sein müssen. ...mehr

Immobilien-Investmentfonds oder Direktinvestition?
Der Immobilien-Investmentfonds ist ein Spar- und Vorsorgeprodukt, in dem die Ersparnisse vieler Anleger in einer größeren Anzahl von Wertpapieren angelegt und von einer Kapitalgesellschaft verwaltet werden. ...mehr

Basel II und Klein- und Mittelbetriebe
Die Regierungsvorlage zur Basel II-Novelle befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung. Danach werden die befürchteten massiven negativen Auswirkungen auf die Kreditvergabepolitik und besonders auf die Kreditkonditionen für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) nicht eintreten: ...mehr


Welche Arbeitsmarkt-Förderungen sind steuerfrei ohne Aufwandskürzung?

Grundsätzlich dürfen Aufwendungen oder Ausgaben dann nicht als Betriebsausgabe von der Steuerbemessungsgrundlage steuermindernd berücksichtigt werden, wenn diese in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der steuerfreien öffentlichen Förderung stehen.
Beispiel: Der Lohnaufwand für einen Arbeitnehmer beträgt € 2.000,00. Der Arbeitgebe bekommt einen steuerfreien öffentlichen Zuschuss für eine Fortbildungsmaßnahme von € 1.000,00. Besteht nun ein „unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang“ zwischen dem Lohnaufwand und der Fortbildungsmaßnahme, wird die Steuerbemessungsgrundlage des Arbeitgebers nur um € 1.000,00 (= Lohnaufwand von € 2.000,00 abzgl. Zuschuss von € 1.000,00) verringert. Kann nun ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang verneint werden, verringert sich die Steuerbemessungsgrundlage um den Lohnaufwand von € 2.000,00. Der steuerbefreite Zuschuss hat keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage.

Ob nun der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang besteht oder nicht, wird von der Finanzbehörde in kaum sachlich nachvollziehbarer Weise entschieden.

Keine Kürzung der Lohnaufwände erfolgt in folgenden Fällen:
  • Blum-Prämie: Dies wurde nun ausdrücklich in den ESt-Richtlinien festgeschrieben. Bei der Blum-Prämie handelt es sich um eine Lehrlingsförderung. Für jeden Lehrling, den ein Betrieb zwischen dem 1.9.2005 und dem Ende des Schuljahres 2007 zusätzlich einstellt, bekommt er im ersten Lehrjahr € 400,00, im zweiten Lehrjahr € 200,00 und im dritten Lehrjahr € 100,00 an Förderung monatlich ausbezahlt. Ursprünglich war die geförderte Einstellung bis 31.8.2006 befristet, wurde aber mit Ministerratsbeschluss vom 8.8.2006 auf das Ende des Schuljahres 2007 verlängert.
  • Bildungs- und Lehrlingsausbildungsprämie
Eine Kürzung wird in folgenden Fällen vorgenommen:
  • Zuschüsse und Prämien gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz. Dazu zählen Zuschüsse und Darlehen gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie Prämien für beschäftigte, in Ausbildung stehende Behinderte.
  • Kombilohnbeihilfe für Arbeitgeber
  • Eingliederungsbeihilfe
    („Come-back“)
  • Solidaritätsmodell (Beihilfe)
  • alle Beihilfen für die Ein-, Um-, Nachschulung oder Fortbildung von Arbeitnehmern
  • Zuschüsse für die Beschäftigung von behinderten und sonstigen am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen.