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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
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Steuernews für Ärzte
Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2009/10
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte. ...mehr

Kapitalerträge im Ausland
Ausländische Banken melden Kapitalerträge ...mehr

Kinderbetreuungsgeld Neu ab 1.1.2010
Im Folgenden wollen wir einen Überblick über die geplanten Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld Neu geben (Stand: Regierungsvorlage) ...mehr


Kapitalerträge im Ausland

Ausländische Banken melden Kapitalerträge

Die europäische Union hat im Jahre 2003 die so genannte Zinsrichtlinie verabschiedet. Ausländische Banken haben die österreichische Finanzverwaltung über ausländische Zinszahlungen an österreichische Abgabepflichtige zu informieren. Diese Meldungen werden aktuell von der österreichischen Finanz verstärkt bearbeitet.

Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen der Finanz

Falls die österreichische Finanzverwaltung nun feststellt, dass ausländische Kapitalerträge bezogen, diese aber nicht in voller Höhe in der Steuererklärung bekannt gegeben wurden, ersucht sie nun den Steuerpflichtigen mittels des so genannten „Ergänzungs- oder Auskunftsersuchens“, diese Erträge samt etwaiger entrichteter ausländischer Steuern für den betreffenden Zeitraum und eventuell auch für Vorjahre bekannt zu geben. Auch entsprechende Unterlagen (wie z.B. Kontoauszug, Sparbuch, Wertpapierdepotauszug) sind vorzulegen. Die Finanz möchte unter anderem auch wissen, woher das Kapital für diese Veranlagungen gekommen ist. Bei Nichtvorlage der Unterlagen wird eine Festsetzung der Abgaben im Schätzungswege angekündigt.

Drohende Finanzstrafe

Der Inhalt der Kontrollmitteilungen kann auch den Verdacht begründen, dass durch die nicht vollständige Erklärung von Zinseinkünften eine Abgabenhinterziehung bewirkt wurde. Eine Finanzstrafe droht. Der Finanzstrafe kann eventuell durch eine rechtzeitige Selbstanzeige entgegengewirkt werden.

Stand: 12. November 2009