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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
Mag. (FH) Markus Illmer Ausgabe:
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Weitere Informationen zum Steuerrecht

Kein Vorsteuerabzug bei Nichtangabe des Tages der Lieferung in der Rechnung!

Sofern eine Urkunde nicht alle Rechnungsmerkmale im Sinne des § 11 UStG enthält, gilt sie nicht als Rechnung und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. VwGH, 21.12.2010, 2009/15/0091). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist ein Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung in der Rechnung nicht angeführt ist (vgl. VwGH 29.07.2010, 2010/15/0072, mwN).

 

Der VwGH akzeptiert auch nicht den Umstand, dass aus dem übrigen Sachverhalt – welcher auf der „Rechnung“ ersichtlich ist – hervorgeht, dass ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht hat. Der Tag der Lieferung muss exakt angegeben werden, damit dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zusteht. Dies stehe auch im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben, so der VwGH (E 29.7.2010, 2010/15/0072).