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Mag. (FH) Markus Illmer
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Steuern und mehr
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Weitere Informationen zum Steuerrecht

Sparpaket: Die bisher bekannten Pläne der Bundesregierung

„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“

Willi Brandt (1913-1992)

 

Tagtäglich berichten die Medien über den Stand der Verhandlungen zum geplanten Sparpaket der Bundesregierung. Wie die Wienerzeitung in ihrer heutigen Onlineausgabe unter Berufung auf die APA berichtet, sollen im Bereich der steuerlichen Maßnahmen folgende Änderungen vorgenommen werden:

„Insgesamt erwartet man durch steuerliche Maßnahmen etwa 7,7 Milliarden, wobei der größte Brocken auf die Immobilien-Spekulationssteuer entfiele - das heißt, es entfällt der Passus, wonach man Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen kann. Künftig sind 25 Prozent abzuführen. Dazu kommt die Abgabe für die Umwandlung von Grün- auf Bauland. Mehr als eine Milliarde will man aus der Schließung eines Schlupflochs via Vorsteuerabzug bei der Errichtung von Immobilien lukrieren. Ebenfalls Einschränkungen gibt es bei der Gruppenbesteuerung.“[1]

Bisher konnte jede Privatperson Grund und Boden steuerfrei verkaufen, wenn zwischen dem Anschaffungs- und dem Verkaufszeitpunkt 10 Jahre lagen (Spekulationsfrist, mit einer Begünstigung für Hauptwohnsitze durch die Verkürzung der Spekulationsfrist auf zwei Jahre). Ebenso waren bis dato Wertsteigerungen im Grund und Boden bei Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei, sofern sich dieser einerseits in einem Betriebsvermögen befunden hat und andererseits die Gewinnermittlung auf Basis einer Einnahmenausgabenrechnung bzw. auf Basis einer einfachen Bilanzierung erfolgt ist. Nunmehr dürften – in Anlehnung an die ab 1. April 2012 geltende Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen des Kapitalvermögens – auch die Wertsteigerungen bei Verkäufen (ob davon auch Wertsteigerungen im Rahmen von Entnahmen aus dem Betriebsvermögen bei vorgenanntem Anwendungsfall erfasst werden, bleibt abzuwarten) von Grundstücken besteuert werden. Damit würde grundsätzlich die Differenz zwischen Verkaufspreis und Ankaufspreis des Grundstückes der Einkommensteuer unterliegen und nach derzeitigem Stand mit 25 % besteuert werden.

Ob es dabei Freibeträge oder Freigrenzen geben wird, ob es Beobachtungszeiträume geben wird oder nicht, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht vorhersehen. Ebenfalls scheint aus heutiger Sicht die Besteuerung von Umwidmungsgewinnen (gemeint ist der Wertzuwachs durch die Umwidmung in Bauland) sicher zu sein. Ob eine Besteuerung nur dann zu tragen kommt, wenn das Grundstück auch verkauft wird, oder bereits bei der Umwidmung fällig ist, kann heute nur spekuliert werden.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Wie im Eingangszitat von Willi Brandt treffend formuliert, erachten auch wir die beste Möglichkeit des Vorhersehens der Zukunft in ihrer Gestaltung.

Lassen Sie uns gemeinsam darüber diskutieren, welche Maßnahmen Sie bereits jetzt bzw. noch vor dem Inkrafttreten der neuen Steuergesetze setzen können, um ihre Zukunft steueroptimal zu gestalten! Allenfalls sollten Sie auch Ihre derzeitigen Pensionsansprüche von einem Experten prüfen lassen, wir helfen Ihnen dabei gerne weiter!

Ihr Team der Steuerberatung Illmer – Die kompetente Beratung in Landeck